Neddermann nimmt E-Scooter von Metz und BMW ins Sortiment
Der Kasseler Zweiradexperte Neddermann Fahrräder hat seit kurzem E-Scooter von Metz und BMW im Angebot. Seit Inkrafttreten der neuen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter überhaupt erst auf öffentlichen Wegen fahren. Doch das gilt noch immer längst nicht für alle Modelle, warnt Robert Berger von Neddermann: „E-Scooter benötigen eine Allgemeine Betriebserlaubnis, die sogenannte ABE, oder eine TÜV-Abnahme mit Einzelbetriebserlaubnis und müssen versichert werden“ erklärt der Fachverkäufer, der für die trendigen E-Roller bei Neddermann zuständig ist. Das Mindestalter des Fahrers beträgt 14 Jahre. Die Versicherung koste zwischen 30 bis 100 Euro im Jahr.
Was viele nicht wissen: Wer nicht-zugelassene E-Scooter in der Öffentlichkeit bewegt, mache sich strafbar; es drohten Bußgelder und/oder Punkte in Flensburg. Hinzu kämen im Falle eines Unfalles unvorhersehbare Haftungsrisiken. Nur die beiden bei Neddermann vorrätigen Modelle kämen bislang mit einer ABE vom Hersteller: der Moover von Metz und der BMW X2 City. Beide verfügen über die verlangten Features: Vorder-, Brems- und Rücklicht, Rückstrahler sowie zwei unabhängige Bremsen und fahren maximal 20 Kilometer pro Stunde.
Der Moover ist mit 16 Kilogramm Eigengewicht etwas leichter als der X2 City (20 kg). Das Trittbrett ist schmaler, und der Scooter lässt sich zusammenklappen und so bequemer transportieren. Mit knapp 2000 Euro ist er auch etwas günstiger als der große Bruder vom BMW (ab 2400 Euro). Der wiederum verträgt mit bis zu 120 Kilo etwas mehr Zuladung als der Moover (116 kg) und sei auch insgesamt stabiler, so Berger. Eine weitere Besonderheit beim BMW X2 City: Die Beschleunigung erfolgt über ein Pedal auf dem Trittbrett und nicht über ein kleines Handpedal am Griff wie beim Moover.
Robert Berger rät dringend davon ab, nicht-zugelassene Modelle auf öffentlich Wegen zu nutzen. Und noch einen Rat hat der gelernte Zerspanungsmechaniker mit Triathlon-Erfahrung: „Man braucht zwar keinen Führerschein für E-Scooter, generell sollte man das Fahren aber im nicht-öffentlichen Raum ausprobieren und üben, etwa auf einem leeren Parkplatz, bevor man am Straßenverkehr teilnimmt.“ Das Fahren auf Gehwegen ist mit den flinken Rollern übrigens verboten, auch wenn man die Geschwindigkeit, wie beim Moover möglich, auf sechs km/h drosselt.
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Fotos: BMW / Metz