88697 Bermatingen am Bodensee: Bobtec warnt vor ungeeigneten E-Cityrollern

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Bobtec warnt vor ungeeigneten E-Cityrollern

Bob Jürgensmeyer beobachtet einen anhaltenden Trend zu kleinen E-Rollern – auch Cityroller, Scooter oder Dogscooter genannt. Sie sind insbesondere auch bei Senioren oder Menschen mit Handicap beliebt. Der pensionierte Diplom-Ingenieur für Maschinenbau und Elektrotechnik mahnt aber besonders bei dieser Zielgruppe zur Vorsicht. Denn: „Die kleinen Acht- bis Zwölf-Zoll-Hartgummireifen sind für Ältere oder behinderte Personen nicht gut geeignet. Roller ab 20 Zoll Radgröße und mit einem Sitz haben mindestens den doppelten Gebrauchswert.“ Jürgensmeyer hat bereits mehrere Einzelanfertigungen solcher „Drais-Roller“ gefertigt und verkauft – benannt nach Freiherr von Drais, dem Erfinder des Laufrades.

Und noch etwas sei zu beachten: Wer mit elektrifizierten Rollern unterwegs ist, bewege sich rechtlich in einer Grauzone, so Jürgensmeyer: „Bis die Kleinst-Elektrofahrzeug-Verordnung für den Betrieb bis 20 km/h kommt, muss man mit richtig stark ausgerüsteten E-Rollern selbst zum TÜV oder zur DEKRA und eine Einzelbegutachtung einholen, die von der Zulassungsstelle dann zur Betriebserlaubnis gestempelt wird.“ Wer ohne eine solche Betriebserlaubnis unterwegs ist, gehe im Falle eines Unfalls hohe Haftungsrisiken ein. Generell rät Jürgensmeyer davon ab, E-Roller ohne Probefahrt und vorherige Beratung im Internet zu bestellen; besser sei der Kauf beim sachkundigen Fachhändler.
www.bobtec.de

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